Sondermüll-Entsorgung - HF Färber
Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
Abfallstoffe können mitunter auch sehr gefährliche Substanzen enthalten, von denen große Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Deshalb ist auf dem Gebiet der Entsorgung der Sondermülltransport ein entscheidender Faktor.
Da durch gesetzliche Bestimmungen viele Stoffe, die früher als normaler Abfall behandelt wurden, heute als besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sondermüll) eingestuft sind, ist auch der Abfallerzeuger heute mehr denn je verpflichtet, nicht nur dafür zu sorgen, dass der Abfall vorschriftsmäßig deklariert, gelagert und entsorgt wird, sondern dass er alles daran setzt, Abfälle zu vermeiden bzw. die Abfallmengen zu vermindern, denn es entstehen z. B. durch die notwendig gewordenen Altlastsanierung zusätzlich enorme Mengen von Sondermüll.
Wir als HF Färber sind hier besonders gefordert, da wir zum einen für einen sicheren Transport sorgen müssen und zum anderen verpflichtet sind, die zum Teil verwirrenden Vorschriften, Bestimmungen und Verordnungen einzuhalten.
- Sondermüll darf nur mit erforderlicher Transportgenehmigung befördert werden (§12 Abfallgesetz).
- Sondermülltransporte sind meist Gefahrguttransporte. Diese Transporte müssen nach den Vorschriften der GGVS (Gefahrgut Verordnung) durchgeführt werden.
- In der GGVS ist festgelegt wie Sonderabfälle verpackt, deklariert und gekennzeichnet werden müssen.
Haben Sie eine Frage, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. HF Färber Entsorgungsfachbetrieb steht Ihnen gerne mit langjähriger Erfahrung, kompetenter Abfallberatung und umfassendem Service zur Seite. HF Färber - Wir kümmern uns um ihren Abfall!